Kündigen Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig und wechseln Sie zu einem günstigeren Anbieter. Mit unserer geprüften Kündigungsvorlage, der Fristen-Übersicht und der Schritt-für-Schritt-Anleitung gelingt der Wechsel sicher und ohne Risiko. Jede Schweizer Kasse muss Sie in der Grundversicherung aufnehmen — garantiert.
Ob ordentliche oder ausserordentliche Kündigung — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Von der Vorlage bis zur Bestätigung: kostenlos, geprüft und aktuell für 2026.
Unsere kostenlose Kündigungsvorlage enthält alle rechtlich relevanten Angaben, die Ihr Versicherer verlangt: Name, Versichertennummer, Kündigungstermin und die klare Aufforderung zur schriftlichen Bestätigung. Die Vorlage wurde von Versicherungsexperten geprüft und funktioniert bei allen zugelassenen Schweizer Krankenkassen. Sie müssen lediglich Ihre persönlichen Daten einsetzen und das Schreiben per Einschreiben versenden. Damit vermeiden Sie formale Fehler, die Ihre Kündigung ungültig machen könnten — und sparen sich die Kosten für eine Rechtsberatung.
Im Schweizer Krankenversicherungssystem gelten strenge Fristen, die keinen Spielraum lassen. Ein einziger Tag Verspätung bedeutet ein ganzes Jahr Wartezeit. Unser Fristen-Kalender zeigt Ihnen die exakten Termine für die ordentliche Kündigung (30. November), die ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung (31. März) und die Zusatzversicherung (30. September). Dazu erhalten Sie eine Erinnerung an den idealen Versandzeitpunkt, damit Ihr Einschreiben rechtzeitig zugestellt wird. So verpassen Sie garantiert keine Frist mehr.
Die Kündigung ist nur der erste Schritt — danach muss der Übergang zur neuen Kasse reibungslos funktionieren. Unser Wechsel-Guide erklärt Ihnen die korrekte Reihenfolge: Zuerst die neue Kasse wählen, dann kündigen, anschliessend die Aufnahmebestätigung abwarten. So vermeiden Sie eine Deckungslücke oder doppelte Versicherung. Wir zeigen Ihnen auch, worauf Sie bei der Wahl der neuen Kasse achten sollten — vom passenden Versicherungsmodell über die optimale Franchise bis hin zur Servicequalität in Ihrem Kanton.
Die Kündigung der Grundversicherung ist kein komplizierter juristischer Vorgang — aber sie muss formell korrekt sein, damit sie wirksam wird. Grundsätzlich gilt: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und fristgerecht beim Versicherer eingehen. Ein Anruf bei der Hotline oder eine WhatsApp-Nachricht genügen nicht.
Ihr Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten: Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse, die Versichertennummer (auf der Versicherungskarte), den gewünschten Kündigungstermin (z.B. «per 31. Dezember 2026») und die Bitte um schriftliche Bestätigung. Mehr braucht es nicht — Sie müssen keinen Grund für die Kündigung angeben. Die Krankenkasse darf die Kündigung nicht ablehnen, sofern sie fristgerecht eingegangen ist und keine offenen Prämien bestehen.
Versenden Sie das Schreiben unbedingt per Einschreiben (Lettre signature). Nur so haben Sie einen rechtsgültigen Zustellnachweis. Bewahren Sie die Sendungsverfolgungsnummer auf — im Streitfall ist sie Ihr Beweis. Die Kosten für das Einschreiben betragen bei der Schweizerischen Post rund CHF 5.90 — eine kleine Investition für die Sicherheit, dass Ihre Kündigung rechtzeitig ankommt.
In der Schweiz gelten unterschiedliche Kündigungsfristen für die Grundversicherung und die Zusatzversicherung. Hier finden Sie alle relevanten Termine für 2026 — übersichtlich und verbindlich.
| Kündigungsart | Frist | Wirksamkeit | Bedingungen |
|---|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 30. November | Per 1. Januar des Folgejahres | Gilt für alle Franchisestufen und Versicherungsmodelle. Kündigungsschreiben muss bis zum Stichtag beim Versicherer eingegangen sein (nicht Poststempel). Einschreiben empfohlen. |
| Ausserordentliche Kündigung | 31. März | Per 1. Juli | Nur bei Prämienerhöhung oder bei ordentlicher Franchise (CHF 300). Die Kasse muss Sie bis Ende Oktober über die Prämienanpassung informiert haben. |
| Zusatzversicherung | 30. September (i.d.R.) | Per 31. Dezember | 3 Monate Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres. Kein Aufnahmezwang bei der neuen Kasse — Gesundheitsprüfung möglich. Vertragsbedingungen prüfen. |
| Unfallversicherung (UVG-Zusatz) | 30. September (i.d.R.) | Per 31. Dezember | Nur relevant, wenn Sie über die Krankenkasse unfallversichert sind (z.B. bei weniger als 8 Stunden Arbeit/Woche). Arbeitnehmer ab 8h/Woche sind über den Arbeitgeber versichert. |
Alle Angaben gelten für das Versicherungsjahr 2026/2027. Bei Unklarheiten zu individuellen Vertragsbedingungen empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrem Versicherer.
Jedes Jahr scheitern Tausende Kündigungen an vermeidbaren Fehlern. Der häufigste: Die Kündigung wird zu spät abgeschickt. Viele Versicherte verschicken ihr Schreiben am 29. oder 30. November — und vergessen, dass das Datum des Poststempels nicht zählt. Entscheidend ist der Eingang beim Versicherer. Ein Einschreiben, das am 30. November aufgegeben wird, kommt frühestens am 1. oder 2. Dezember an — zu spät.
Ein weiterer typischer Fehler: Die Versichertennummer fehlt im Kündigungsschreiben. Ohne diese Nummer kann die Kasse Ihre Kündigung nicht zuordnen. Im schlimmsten Fall wird sie als ungültig zurückgewiesen. Prüfen Sie deshalb vor dem Versand, ob alle Pflichtangaben vorhanden sind: Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer, gewünschter Kündigungstermin.
Dritter Stolperstein: Kündigen, ohne vorher eine neue Kasse gewählt zu haben. Zwar besteht in der Grundversicherung ein gesetzlicher Aufnahmezwang — aber wenn Sie erst nach der Kündigung eine neue Kasse suchen, geraten Sie unter Zeitdruck. Wählen Sie die neue Kasse immer zuerst, holen Sie die Aufnahmebestätigung ein und kündigen Sie erst dann bei der alten Kasse. So vermeiden Sie Stress und potenzielle Deckungslücken bei der Zusatzversicherung.
Der Wechsel der Krankenkasse folgt einem klaren Ablauf. Halten Sie sich an diese vier Schritte, und der Übergang gelingt reibungslos — ohne Deckungslücke und ohne versteckte Kosten.
Vergleichen Sie die Prämien aller zugelassenen Kassen für Ihren Wohnkanton. Achten Sie auf das Versicherungsmodell (Standard, HMO, Hausarzt, Telmed), die gewünschte Franchise und die Servicequalität. Da die Leistungen der Grundversicherung bei allen Kassen identisch sind, ist die Prämie das wichtigste Entscheidungskriterium. Holen Sie die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Kasse ein, bevor Sie den nächsten Schritt gehen.
Nutzen Sie unsere geprüfte Kündigungsvorlage und ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten: Name, Adresse, Versichertennummer, Kündigungsdatum. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben an Ihre aktuelle Krankenkasse — mindestens 10 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und die Sendungsverfolgungsnummer sorgfältig auf.
Nach Eingang Ihrer Kündigung muss die Krankenkasse den Erhalt schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen per Post. Prüfen Sie das Bestätigungsschreiben genau: Stimmt der Kündigungstermin? Wurde die Kündigung vollständig akzeptiert? Falls Sie nach drei Wochen keine Bestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie Ihren Versicherer telefonisch und verweisen Sie auf die Sendungsverfolgung Ihres Einschreibens.
Per 1. Januar (bzw. 1. Juli bei ausserordentlicher Kündigung) sind Sie bei Ihrer neuen Kasse versichert. Sie erhalten die neue Versichertenkarte und können sofort alle Leistungen der Grundversicherung in Anspruch nehmen. Rechnungen, die vor dem Wechsel entstanden sind, werden noch von der alten Kasse abgerechnet. Denken Sie daran, Ihren Arbeitgeber und Ihren Hausarzt über die neue Versichertennummer zu informieren.
Die wichtigsten Fragen rund um die Kündigung der Krankenversicherung in der Schweiz — verständlich beantwortet und auf dem Stand 2026.
Für die ordentliche Kündigung der Grundversicherung per 1. Januar muss Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens 30. November beim Versicherer eingetroffen sein — nicht bloss abgeschickt, sondern tatsächlich zugestellt. Wir empfehlen den Versand per Einschreiben bis spätestens 20. November, um Verzögerungen durch die Post auszuschliessen. Bei einer Prämienerhöhung haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht: Die Kündigung muss dann bis 31. März zugestellt sein, damit der Wechsel per 1. Juli wirksam wird. Verpassen Sie die Frist, bleiben Sie ein weiteres Jahr bei Ihrer aktuellen Kasse versichert.
Die Kündigung der Grundversicherung muss schriftlich erfolgen — ein Telefonanruf oder eine mündliche Mitteilung genügt nicht. Verfassen Sie ein kurzes Kündigungsschreiben mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse, der Versichertennummer und dem gewünschten Kündigungstermin (z.B. 31. Dezember 2026). Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben (Lettre signature), damit Sie einen Zustellnachweis haben. Alternativ können Sie die Kündigung persönlich am Schalter abgeben und sich den Empfang quittieren lassen. Einige Kassen akzeptieren auch eine Kündigung über ihr Online-Portal — prüfen Sie dies vorab.
Wenn Ihre Kündigung nicht rechtzeitig beim Versicherer eingeht, bleibt der Vertrag für ein weiteres Jahr bestehen. Es gibt keine Kulanzfrist und keine Ausnahme — das Datum des Poststempels zählt nicht, sondern nur der tatsächliche Eingang beim Versicherer. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig zu handeln. Einzige Möglichkeit: Falls Ihre Kasse die Prämien per 1. Januar erhöht hat und Sie das Schreiben mit der Prämienerhöhung erst spät erhalten haben, können Sie die ausserordentliche Kündigungsfrist per 31. März nutzen, um per 1. Juli zu wechseln. Diese zweite Chance gilt allerdings nur für die Grundversicherung.
Ja, in der Grundversicherung (OKP) besteht ein gesetzlicher Aufnahmezwang gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG). Jede zugelassene Krankenkasse in der Schweiz muss Sie aufnehmen — unabhängig von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, keine Wartefrist und keine Vorbehalte. Das ist ein fundamentaler Unterschied zur Zusatzversicherung. Sie können also bedenkenlos kündigen, sobald Sie eine neue Kasse ausgewählt haben. Einzige Voraussetzung: Sie dürfen bei der alten Kasse keine offenen Prämien oder Kostenbeteiligungen haben.
Grundsätzlich ist eine Kündigung per E-Mail rechtlich nicht ausreichend, da kein Zustellnachweis vorliegt. Die meisten Krankenkassen verlangen eine schriftliche Kündigung per Post (idealerweise Einschreiben) oder über ihr offizielles Online-Kundenportal. Einige wenige Versicherer akzeptieren E-Mail-Kündigungen, wenn diese über das gesicherte Kundenportal bestätigt werden. Wir empfehlen dringend den Postweg per Einschreiben: So haben Sie einen rechtsgültigen Zustellnachweis und können im Streitfall belegen, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist. Eine Kündigung per WhatsApp, SMS oder Fax wird von keiner Kasse akzeptiert.
Eine ausserordentliche Kündigung ermöglicht Ihnen den Kassenwechsel ausserhalb der regulären Kündigungsfrist. Sie greift in zwei Fällen: Erstens, wenn Ihre Krankenkasse die Prämien per 1. Januar erhöht — dann können Sie bis zum 31. März kündigen und per 1. Juli wechseln. Zweitens, wenn Sie die ordentliche Franchise (CHF 300 für Erwachsene) gewählt haben, können Sie ohnehin halbjährlich wechseln. Bei einer Prämienerhöhung muss die Kasse Sie bis Ende Oktober über die neuen Prämien informieren. Ab Erhalt dieses Schreibens haben Sie bis Ende November (ordentlich) oder bis Ende März (ausserordentlich) Zeit zu kündigen.
Ja, Grundversicherung und Zusatzversicherung sind zwei getrennte Verträge — selbst wenn beide beim gleichen Versicherer abgeschlossen sind. Die Kündigung der Grundversicherung hat keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung und umgekehrt. Für die Zusatzversicherung gelten andere Fristen: In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, also müssen Sie bis spätestens 30. September kündigen. Wichtig: Bei der Zusatzversicherung gibt es keinen Aufnahmezwang — die neue Kasse kann Ihren Antrag nach einer Gesundheitsprüfung ablehnen. Prüfen Sie deshalb zuerst die Aufnahme bei der neuen Kasse, bevor Sie die bestehende Zusatzversicherung kündigen.
Laufende Behandlungen werden durch den Wechsel der Grundversicherung nicht unterbrochen. Da alle Kassen den gleichen Leistungskatalog gemäss KVG abdecken, übernimmt die neue Kasse sämtliche medizinisch notwendigen Behandlungen nahtlos. Rechnungen, die vor dem Wechsel entstanden sind, werden noch von der alten Kasse bezahlt — auch wenn die Rechnung erst nach dem 1. Januar eintrifft. Für die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) beginnt beim neuen Versicherer ein neues Kalenderjahr: Ihre Franchise startet wieder bei null. Bei der Zusatzversicherung kann es hingegen zu Einschränkungen kommen, wenn die neue Kasse Vorbehalte für bestehende Erkrankungen ausspricht.
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